Kronenburger See
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Besondere Bedingungen Kronenburger See:
Fangbeschränkung Kronenburger See:
Forelle 3 Stück oder Seeforelle 1 Stück, Karpfen 1 Stück, Schleien 2 Stück, Zander 1 Stück,
Hecht 1 Stück, Aale 2 Stück
Mindestmaße:
Bachforelle - 28 cm
Hecht - 55 cm
Zander - 50 cm
Bedingungen Kronenburger See:
- Über den Fang ist eine Fangstatistik zu führen.Diese ist in den dafür vorgesehen
Briefkästen an der Ausgabestelle einzuwerfen oder dem Verein ASV Kronenburg, Neuer Weg 1, 53949 Kronenburg,
auf dem Postweg zuzusenden.
- zum Fischfang sind nur künstliche und pflanzliche Köder, sowie Würmer und Maden erlaubt.
- das Nachtangeln ist nicht gestattet.
- im Hauptstau und Vorstau ist das Angeln mit 2 Handangeln erlaubt, beim Angeln mit Blinker,
Spinner und Wobbler ist nur eine Angel erlaubt.
- die Fanggeräte dürfen vom Erlaubnisscheininhaber nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
- dieser Schein berechtigt nicht zum Befahren privater und öffentlich gesperrter Wege.
- es darf mit max. 2 Kg (Boilis usw.) am Tag Angefüttert werden.
- es ist ausdrücklich verboten mit lebendem Köderfisch zu angeln.
Vorkommende Fischarten:
Regenbogenforelle, Seeforelle, Bachforelle, Zander, Hecht, Karpfen, Schleie,
Barsch, Weißfisch
An den rot markierten Stellen darf nicht geangelt werden.
Preise Gastangler:
Tagesschein 1 Tag = 12,00 Euro
Tagesschein 2 Tage / Wochenendschein = 20,00 Euro
Wochenschein 7 Tage = 60,00 Euro
Preise Jugendliche Gastangler (bis einschl 17 Jahren):
Tagesschein 1 Tag = 7,00 Euro
Tagesschein 2 Tage / Wochenendschein = 10,00 Euro
Wochenschein 7 Tage = 30,00 Euro
Vereinsmitglieder zahlen gegen Vorlage des Vereinsausweises jeweils die Hälfte der Gebühren.
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